Diese Richtlinien sind das Ergebnis der Schach-Unterstützungsgruppe. Zu den Mitwirkenden dieser ersten Version gehören Yves Moreels, Wessel van Kessel, Keano De Baets, Ben Dardha, Laurent Wery und Steven Bellens. Kommentare oder Anmerkungen zu dieser Version können an info@frbe-kbsb-ksb.be gerichtet werden.
Ziele
Festlegung objektiver Kriterien für die Gewährung finanzieller Unterstützung für Schachaktivitäten, die in Belgien und/oder von belgischen Spielern und Organisationen organisiert werden, um Aktivitäten zu unterstützen, die mit den Zielen des Königlichen Belgischen Schachbundes (KSB) übereinstimmen.
Art der Unterstützung
Finanzielle Unterstützung in Form der Erstattung verschiedener Kosten im Zusammenhang mit der Schachaktivität. Das genehmigte Budget für 2026 beträgt 5000 €.
Förderfähige Parteien
- Schachvereine, die offiziell beim KSB registriert sind.
- Jede Organisation, die aktiv in die Schachgemeinschaft involviert ist und mit mindestens einem Spieler und/oder Verein zusammenarbeitet, der dem KSB angegliedert ist.
Antragsteller müssen eine juristische Person in Form einer gemeinnützigen Vereinigung (vzw/asbl) sein. Anträge von natürlichen Personen werden in der Regel nicht akzeptiert.
Der KSB behält sich das Recht vor, eine vorläufige Bewertung des Antragstellers (Einzelperson oder Organisation) durchzuführen, um Erfahrung, Zuverlässigkeit und Organisationsfähigkeit zu beurteilen.
Antragsverfahren
Berechtigte Parteien müssen ein Dossier an die KSB (info@frbe-kbsb-ksb.be) einreichen.
Erforderliche Bestandteile des Dossiers
- Rechtliche Informationen des Antragstellers
- Beantragter Betrag
- Zielgruppe – geschätzte Anzahl der Teilnehmer
- Kostennachweise (wie Rechnungen oder Zahlungsbelege), die belegen, dass die gesamten nachgewiesenen Kosten mindestens dem Betrag der erhaltenen Unterstützung entsprechen
- Kurze Finanzübersicht, die die Auswirkungen der KSB-Unterstützung aufzeigt
- Relevante Informationen (Zielgruppe, Freiwillige, Umfang, Ort usw.)
- Erfahrung der Organisation
- Werbewert (Medienpräsenz, Reichweite in den sozialen Medien usw.)
Wenn deutlich wird, dass Gesetze in Bezug auf Sicherheit, Versicherung, Aufsicht von Minderjährigen, Verhaltensregeln oder Substanzkonsum nicht eingehalten wurden, erlischt der Anspruch auf Unterstützung.
Zusätzliche Bedingungen (unterschriebene Erklärung erforderlich)
Die Organisatoren müssen eine Bescheinigung unterzeichnen, die die folgenden Bedingungen garantiert:
- Die unterstützten Aktivitäten müssen für alle interessierten Teilnehmer zugänglich sein.
Beschränkungen aufgrund des Fähigkeitsniveaus (z. B. Anfänger, Fortgeschrittene) oder der Alterskategorie (z. B. Jugend, Senioren) sind zulässig, wenn sie für das Konzept funktional relevant sind. Der Ausschluss aufgrund irrelevanter Kriterien wie Wohnsitz, Mitgliedschaft in einem bestimmten Verein oder ähnliche Einschränkungen ist nicht zulässig.
- Schach muss den Hauptteil der täglichen Aktivitäten darstellen.
- Berichte müssen auf der KSB-Website veröffentlicht werden.
- Werbung für KSB-Sponsoren muss während der Aktivität erlaubt sein.
- Die Sichtbarkeit der KSB-Unterstützung muss in allen Mailings, Einladungen und Werbeaktionen enthalten sein.
- Der KSB behält sich das Recht vor, zu überprüfen, ob die Aktivität in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen durchgeführt wird.
- Zusätzliche Möglichkeiten für den KSB müssen gegebenenfalls zugelassen werden.
Mittelzuweisung
Die Aktivitäten werden in der Reihenfolge des Eingangs bewertet und in zwei Zyklen pro Jahr genehmigt (Einreichungsfristen: 31. März und 30. September), bis das verfügbare Budget ausgeschöpft ist.
Somit werden 50 % des Jahresbudgets pro Halbjahreszyklus zugewiesen, wobei die nachstehenden Beschränkungen und die vorgelegten Kostennachweise berücksichtigt werden.
Objektive Bewertungskriterien
- Anzahl der Teilnehmer (50 %): Dies betrifft die Gesamtzahl der Teilnehmer, die aktiv an der Aktivität teilnehmen. Jeder Teilnehmer zählt 0,5 Punkte, bis zu einem Maximum von 50 Punkten (100 Teilnehmer).
- Sichtbarkeit der Aktivität (20 %): Beurteilung auf der Grundlage von Öffentlichkeitsarbeit und Medienaufmerksamkeit:
- Lokale Werbung (z. B. lokale Zeitungen, soziale Medien mit lokaler Reichweite, KSB-Website): 5 Punkte
- Regionale Werbung (z. B. regionales Fernsehen, Radio, soziale Medien mit größerer Reichweite): 10 Punkte
- Nationale Werbung (z. B. nationales Fernsehen, Radio, große Nachrichtenseiten, Schachmedien): 15 Punkte
- Internationale Werbung (z. B. internationale Schach-Websites, internationale Medien): 20 Punkte
- Ziel / Zweck der Aktivität (30 %): Beurteilung der Rolle des Schachs innerhalb der Aktivität und seines Beitrags zur Schachförderung in Belgien:
- Kleine Schachaktivität im Rahmen einer größeren Veranstaltung (z. B. eine Schachsession während eines Schultages): 6 Punkte
- Volle Schachaktivität mit lokalem Charakter (z. B. Dorf- oder Vereinsschacheinführung): 15 Punkte
- Schachaktivität, die über die Provinzebene hinausgeht (z. B. eine offene, öffentlich zugängliche Trainingsreihe): 30 Punkte
Gesamtpunktzahl
Die Gesamtpunktzahl ist die Summe aus: [Teilnehmerpunktzahl] + [Sichtbarkeitspunktzahl] + [Zielpunktzahl]
- Nur Projekte mit einer Punktzahl von mindestens 60/100 sind förderfähig.
- Der Wert Anzahl der Teilnehmer × Anzahl der Sitzungen (Vormittag/Nachmittag) wird als Verteilungsschlüssel für die Aufteilung des Budgets verwendet.
Der KSB kann beschließen, ähnliche Anträge derselben Organisation zu einem einzigen Antrag zusammenzufassen.
Bewertung
Die Unterstützung wird erst nach Abschluss des Projekts und nach Auswertung der tatsächlichen Ergebnisse ausgezahlt. Wenn die endgültige Anzahl der Teilnehmer, die Sichtbarkeit oder die Erreichung der Ziele von der ursprünglichen Schätzung abweicht:
- Die finanzielle Unterstützung wird anteilig nach unten angepasst (z. B. wenn weniger Teilnehmer anwesend waren).
- Die Unterstützung kann vollständig gestrichen werden, wenn die minimale Gesamtpunktzahl nicht mehr erreicht wird.
Dies bedeutet, dass der endgültige Unterstützungsbetrag niedriger sein kann als der ursprünglich genehmigte Betrag, wenn das Projekt die erwarteten Auswirkungen nicht erzielt.
Pflichten des Begünstigten
Der Begünstigte gewährt dem KSB die Erlaubnis, die Aktivität und ihre Veröffentlichungen für Werbezwecke zu nutzen.
Zahlungsbedingungen
- Kostennachweise müssen dem KSB vorgelegt werden.
- Die Zahlung erfolgt, nachdem der KSB die Belege erhalten und genehmigt hat.